Messungen

Erschütterungsmessungen


Wir messen Erschütterungen

Bei maßgebenden Arbeiten wie z.B. Rammen, Rütteln, Lösen von Boden und Fels durchMeißeln und Sprengen.

Vorab werden im Rahmen eines Erschütterungsmesskonzeptes die zu erwartenden Immissionen entsprechend der eingesetzten Bautechnik aufgeführt.

In einem Protokoll werden die Abstände der benachbarten Gebäude und sonstigen Bauwerke festgelegt. Je nach Bausubstanz werden dann die Einflussbereiche bestimmt, in denen jene Gebäude bzw. sonstigen Bauwerke stehen, die möglicherweise durch Erschütterungen gefährdet sein könnten.

Zur Einhaltung der Grenzwerte nach DIN 4150 setzen wir Erschütterungsmessgeräte
MR 3000 CE von Syskom ein. Diese Geräte sind so konfiguriert, dass bei Annäherung an die Grenzwerte ein erster Alarm per SMS an bis zu 10 Teilnehmer gesendet wird. Bei erreichen des Grenzwertes erfolgt eine Alarmmeldung z.B. „Stopp, Arbeit einstellen bis Klärung mit Bauleitung“.

Die Grenzwerte für Wohngebäude werden entsprechend DIN 4150/3
Tabelle 1 bzw. Tabelle 3 Anhaltswerte für die Schwingeschwindigkeiten zur Beurteilung von kurzzeitigen Erschütterungen bzw. Dauererschütterungen in den Geräten eingestellt.

Messdiagramm

Messgerät im Einsatz

Wir halten 20 dieser Messgeräte vor und können die Anzahl je nach Erfordernis auch beliebig erhöhen.

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Schallmessungen


Wir messen Lärm

larsonDie Rechtsgrundlage zur Beurteilung von Baulärm stellt das Bundesimmissionschutzgesetz (BImSchG) dar. Baustellen mit dem Einsatz von Baumaschinen und Lagerplätze sind zwar
nach BimSchG als nicht genehmigungsbedürftige Anlagen einzustufen, müssen jedoch sicherstellen, dass schädliche Umwelteinwirkungen nach dem Stand der Technik verhindert oder mindestens auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

schallIm Zusammenhang mit Bauarbeiten sind jedoch Schallimmissionskonflikte nicht auszuschließen. Ob beim Baustellenbetrieb schädliche Immissionen entstehen, wird in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm)beurteilt.

Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Einwirkungen aus dem Baubetrieb z.B. auf Siedlungsgebiete zu messen und zu beurteilen.

Die zu erwartenden Beurteilungspegel werden dann mit den Immissionsrichtwerten aus der Tabelle 1 Immissionsrichtwerte gemäß AVV Baulärm verglichen.

Für schalltechnische Messungen für Kurzzeit- und Dauerüberwachung setzen wir unter anderen das nachfolgend abgebildete Messgerät ein.

 

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